Wir, die Stadtwerke Rottenburg, sind Ihr Partner, wenn es um die sichere und zuverlässige Versorgung mit Strom geht. Denn wir lassen sie nicht im Dunkeln stehen.
Gerne beraten wir Sie persönlich vor Ort in unserem Kundenzentrum und finden gemeinsam den passenden Stromtarif: Ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Oder Sie nutzen unseren praktischen Preisrechner und wählen das optimale Produkt bequem von der Couch aus.
Wir sind Grundversorger in Rottenburg (Kernstadt). Falls Sie also erst seit kurzem in Rottenburg wohnen, bei Ihrem Lieferanten gekündigt haben oder kein anderes Produkt bei uns haben, beziehen Sie automatisch rostrom basis.
* Bruttopreise inklusive Mehrwertsteuer (z. Zt. 19%). Preise teilweise auf zwei Nachkommastellen gerundet. Eine detaillierte Darstellung aller Preisbestandteilen finden Sie im Preisblatt unter dem Punkt Vertragsunterlagen.
Haushaltskunden werden nach § 36 EnWG innerhalb der Grundversorgung beliefert, sofern keine Gründe nach §36 Absatz 1 Satz 5 dem entgegensprechen. Haushaltskunden auf die §36 Absatz 1 Satz 5 zutrifft, werden im Rahmen der Ersatzversorgung (rostrom Ersatzversorgung) für 3 Monate befristet beliefert und anschließend innerhalb der Grundversorgung (rostrom Grundversorgung) beliefert.
Die Abrechnung der Lieferungen von Strom erfolgt einmal im Jahr ohne Zusatzkosten, es sei denn, der Kunde wünscht einen anderen Abrechnungsturnus. Eine unterjährige Abrechnung ist jedoch mit Zusatzkosten verbunden.
Vereinbarung über eine unterjährige Abrechnung des Stromverbrauchs nach § 12 Abs. 1 StromGVV i.V.m. § 40 Abs. 3 Satz 2 EnWG sowie weitere Informationen zur Abrechnung und Kosten finden Sie in den Downloads.
* Bruttopreise inklusive Mehrwertsteuer (z. Zt. 19%). Preise teilweise auf zwei Nachkommastellen gerundet. Eine detaillierte Darstellung aller Preisbestandteilen finden Sie im Preisblatt unter dem Punkt Vertragsunterlagen.
Haushaltskunden werden nach § 36 EnWG innerhalb der Grundversorgung beliefert, sofern keine Gründe nach §36 Absatz 1 Satz 5 dem entgegensprechen. Haushaltskunden auf die §36 Absatz 1 Satz 5 zutrifft, werden im Rahmen der Ersatzversorgung (rostrom Ersatzversorgung) für 3 Monate befristet beliefert und anschließend innerhalb der Grundversorgung (rostrom Grundversorgung) beliefert.
Die Abrechnung der Lieferungen von Strom erfolgt einmal im Jahr ohne Zusatzkosten, es sei denn, der Kunde wünscht einen anderen Abrechnungsturnus. Eine unterjährige Abrechnung ist jedoch mit Zusatzkosten verbunden.
Vereinbarung über eine unterjährige Abrechnung des Stromverbrauchs nach § 12 Abs. 1 StromGVV i.V.m. § 40 Abs. 3 Satz 2 EnWG sowie weitere Informationen zur Abrechnung und Kosten finden Sie in den Downloads.
Preise der Ersatzzversorgung 01.07.2023 bis 31.12.2023
Die Abrechnung der Lieferungen von Strom erfolgt einmal im Jahr ohne Zusatzkosten, es sei denn, der Kunde wünscht einen anderen Abrechnungsturnus. Eine unterjährige Abrechnung ist jedoch mit Zusatzkosten verbunden.
Vereinbarung über eine unterjährige Abrechnung des Stromverbrauchs nach § 12 Abs. 1 StromGVV i.V.m. § 40 Abs. 3 Satz 2 EnWG sowie weitere Informationen zur Abrechnung und Kosten finden Sie im Folgenden:
Für Privatkunden bieten wir unterschiedliche Tarife an. Nutzen Sie dafür einfach unseren Tarifrechner und Ihnen wird der ideale Tarif automatisch angezeigt.
Wie funktioniert der Stromanbieterwechsel?
Der Stromanbieterwechsel ist vollkommen unkompliziert: Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch in unseren Tarifrechner ein. Außerdem benötigen wir Ihre Zählernummer und den Namen Ihres vorherigen Anbieters. Alle relevanten Daten finden Sie auf Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung. Sollte der Verbrauch nicht bekannt sein, können Sie auf diese Durchschnittswerte zurückgreifen:
Haushaltsgröße
kWh pro Jahr
Singles
2.000 kWh
Paare
3.500 kWh
Familien
4.250 kWh
Großfamilien
5.000 kWh
Der Auftrag kann direkt online ausgefüllt und abgeschickt werden. Alternativ besteht für Sie die Möglichkeit, die Unterlagen kostenfrei als PDF herunterzuladen oder per Post nach Hause schicken zu lassen. Gerne beraten wir Sie auch persönlich per Telefon oder in unserem Kundenzentrum.
Muss ich befürchten, ohne Strom dazustehen, wenn beim Anbieterwechsel ein Fehler passiert?
Nein, der örtliche Grundversorger ist zur Belieferung mit Strom gesetzlich verpflichtet. Eine zuverlässige Versorgung ist immer garantiert. Der Zähler sowie die Leitungen verbleiben auch nach dem erfolgten Wechsel im Besitz des Netzbetreibers, die Zählerstände werden weiterhin vom Netzbetreiber abgelesen. Auch Wartungsarbeiten oder Entstörungsdienste nimmt der örtliche Netzbetreiber vor.
Was versteht man unter Grundpreis und Arbeitspreis?
Der Grundpreis umfasst die fixen Kosten einer Energielieferung wie z. B. die Kosten für Messung und Abrechnung sowie eventuell einen Anteil für die Leistungsbereitstellung.
Der Arbeitspreis hingegen betrifft den variablen Anteil der Energielieferung und ist für jede bezogene Kilowattstunde (kWh) Strom zu zahlen.