Erdgas für Gewerbekunden

Egal ob Handwerksbetrieb oder global agierendes Unternehmen. Wir, die Stadtwerke Rottenburg, haben das passende Erdgas-Produkt für Sie. 

Wir haben den passenden Tarif für Sie! 

Erdgas

Wie hoch ist Ihr Gasverbrauch?

Preise der Grund- und Ersatzversorgung

rogas basis Gewerbe

Mit unserem rogas basis Gewerbe (Grundversorgung) werden Kleingewerbetreibende aus der Kernstadt Rottenburg und Ergenzingen automatisch von uns beliefert, sobald Sie Erdgas im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Rottenburg (Kernstadt & Ergenzingen) beziehen und keinen gesonderten Erdgasliefervertrag mit uns abgeschlossen haben.

Preise gültig ab 01.04.2024
Jahresverbrauch

Grundpreis

Arbeitspreis

 

Netto*

Netto*

mini (bis ca. 10.000 kWh)

103,00 EUR/Jahr

11,21 Cent/kWh

midi (bis ca. 25.000 kWh)

188,80 EUR/Jahr

11,19 Cent/kWh

maxi (bis ca. 50.000 kWh)

210,05 EUR/Jahr

11,11 Cent/kWh

mega (ab ca.  50.001 kWh)

241,05 EUR/Jahr

11,05 Cent/kWh

* Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer (z. Zt. 19%). Preise teilweise auf zwei Nachkommastellen gerundet. 

Preise gültig bis 31.03.2024
Jahresverbrauch

Grundpreis

Arbeitspreis

 

Netto*

Netto*

mini (bis ca. 10.000 kWh)

103,00 EUR/Jahr

11,21 Cent/kWh

midi (bis ca. 25.000 kWh)

188,80 EUR/Jahr

11,19 Cent/kWh

maxi (bis ca. 50.000 kWh)

210,05 EUR/Jahr

11,11 Cent/kWh

mega (ab ca.  50.001 kWh)

241,05 EUR/Jahr

11,05 Cent/kWh

* Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer (z. Zt. 7%). Preise teilweise auf zwei Nachkommastellen gerundet. 

Die gelieferte Gasmenge wird in Kubikmeter (m³) gemessen und in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Die Zahl der kWh ergibt sich aus der Multiplikation der in m³ vom Gaszähler gemessenen Gasmenge mit einem Umrechnungsfaktor, der von den SWR unter Anwendung der technischen Regeln des DVGW für Gasmengenmessung ermittelt wird (DVGW-Arbeitsblatt G 685).

Gewerbekunden mit Standardlastprofil werden nach § 36 EnWG innerhalb der Grundversorgung (rogas basis Gewerbe) beliefert, sofern diese weniger als 10.000 kWh im Jahr verbrauchen oder auf die der § 36 Absatz 1 Satz 5 EnWG zutrifft. Bei einem Verbrauch von mehr als 10.000 kWh im Standardlastprofil werden die Kunden gemäß § 38 EnWG beliefert. Es gelten dann die Preise der Ersatzversorgung (rogas Ersatzversorgung Gewerbe). Bei der registrierenden Leistungsmessung (RLM) werden die Kunden ebenfalls gemäß § 38 EnWG innerhalb der Ersatzversorgung geliefert. Es gelten gesonderte Preise.

Die Abrechnung der Lieferungen von Erdgas erfolgt einmal im Jahr ohne Zusatzkosten, es sei denn, der Kunde wünscht einen anderen Abrechnungsturnus. Eine unterjährige Abrechnung ist jedoch mit Zusatzkosten verbunden.

Vereinbarung über eine unterjährige Abrechnung des Gasverbrauchs nach § 12 Abs. 1 GasGVV i.V.m. § 40 Abs. 3 Satz 2 EnWG sowie weitere Informationen zur Abrechnung und Kosten finden Sie in den Downloads. 

Erdgaspreise gültig bis 31.12.2023
Jahresverbrauch

Grundpreis

Arbeitspreis

 

Netto*

Netto*

mini (bis ca. 10.000 kWh)

103,00 EUR/Jahr

15,79 Cent/kWh

midi (bis ca. 25.000 kWh)

188,80 EUR/Jahr

14,93 Cent/kWh

maxi (bis ca. 50.000 kWh)

210,05 EUR/Jahr

14,85 Cent/kWh

mega (ab ca.  50.001 kWh)

241,05 EUR/Jahr

14,79 Cent/kWh

Erdgaspreise gültig bis 31.12.2022
Jahresverbrauch

Grundpreis

Arbeitspreis

 

Netto*

Netto*

mini (bis ca. 10.000 kWh)

78,00 EUR/Jahr

14,79 Cent/kWh

midi (bis ca. 25.000 kWh)

163,80 EUR/Jahr

13,93 Cent/kWh

maxi (bis ca. 50.000 kWh)

185,05 EUR/Jahr

13,85 Cent/kWh

mega (ab ca.  50.001 kWh)

216,05 EUR/Jahr

13,79 Cent/kWh

rogas Ersatzversorgung Gewerbe

Mit unserem rogas basis Gewerbe (Grundversorgung) werden Kleingewerbetreibende aus der Kernstadt Rottenburg und Ergenzingen automatisch von uns beliefert, sobald Sie Erdgas im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Rottenburg (Kernstadt & Ergenzingen) beziehen und keinen gesonderten Erdgasliefervertrag mit uns abgeschlossen haben.

 

Gewerbekunden mit Standardlastprofil werden nach § 36 EnWG innerhalb der Grundversorgung (rogas basis Gewerbe) beliefert, sofern diese weniger als 10.000 kWh im Jahr verbrauchen oder auf die der § 36 Absatz 1 Satz 5 EnWG zutrifft. Bei einem Verbrauch von mehr als 10.000 kWh im Standardlastprofil werden die Kunden gemäß § 38 EnWG beliefert. Es gelten dann die Preise der Ersatzversorgung (rogas Ersatzversorgung Gewerbe).

 

Bei der registrierenden Leistungsmessung (RLM) werden die Kunden ebenfalls gemäß § 38 EnWG innerhalb der Ersatzversorgung geliefert. Es gelten gesonderte Preise.

Preise gültig ab 01.04.2024
Jahresverbrauch

Grundpreis

Arbeitspreis*

 

Brutto*

Brutto*

mini (bis ca. 10.000 kWh)

122,57 EUR/Jahr

18,39 Cent/kWh

midi (bis ca. 25.000 kWh)

224,67 EUR/Jahr

17,47 Cent/kWh

maxi (bis ca. 50.000 kWh)

249,96 EUR/Jahr

17,39 Cent/kWh

mega (ab ca.  50.001 kWh)

286,85 EUR/Jahr

17,32 Cent/kWh

* Die Bruttopreisangaben inklusive MwSt. von 19 % sind gerundet.

Preise gültig bis 31.03.2024
Jahresverbrauch

Grundpreis

Arbeitspreis*

 

Brutto*

Brutto*

mini (bis ca. 10.000 kWh)

110,21 EUR/Jahr

18,39 Cent/kWh

midi (bis ca. 25.000 kWh)

202,02 EUR/Jahr

17,47 Cent/kWh

maxi (bis ca. 50.000 kWh)

224,75 EUR/Jahr

17,39 Cent/kWh

mega (ab ca.  50.001 kWh)

257,92 EUR/Jahr

17,32 Cent/kWh

* Die Bruttopreisangaben inklusive MwSt. von 7 % sind gerundet.

Die gelieferte Gasmenge wird in Kubikmeter (m³) gemessen und in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Die Zahl der kWh ergibt sich aus der Multiplikation der in m³ vom Gaszähler gemessenen Gasmenge mit einem Umrechnungsfaktor, der von den SWR unter Anwendung der technischen Regeln des DVGW für Gasmengenmessung ermittelt wird (DVGW-Arbeitsblatt G 685).

Gewerbekunden mit Standardlastprofil werden nach § 36 EnWG innerhalb der Grundversorgung (rogas basis Gewerbe) beliefert, sofern diese weniger als 10.000 kWh im Jahr verbrauchen oder auf die der § 36 Absatz 1 Satz 5 EnWG zutrifft. Bei einem Verbrauch von mehr als 10.000 kWh im Standardlastprofil werden die Kunden gemäß § 38 EnWG beliefert. Es gelten dann die Preise der Ersatzversorgung (rogas Ersatzversorgung Gewerbe). Bei der registrierenden Leistungsmessung (RLM) werden die Kunden ebenfalls gemäß § 38 EnWG innerhalb der Ersatzversorgung geliefert. Es gelten gesonderte Preise.

Die Abrechnung der Lieferungen von Erdgas erfolgt einmal im Jahr ohne Zusatzkosten, es sei denn, der Kunde wünscht einen anderen Abrechnungsturnus. Eine unterjährige Abrechnung ist jedoch mit Zusatzkosten verbunden.

Vereinbarung über eine unterjährige Abrechnung des Gasverbrauchs nach § 12 Abs. 1 GasGVV i.V.m. § 40 Abs. 3 Satz 2 EnWG sowie weitere Informationen zur Abrechnung und Kosten finden Sie in den Downloads. 

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