Teilnahmebedingungen
Die Stadtwerke Rottenburg führen regelmäßig Gewinnspiele durch. Die dazugehörigen Teilnahmebedingungen haben wir hier transparent aufgeführt.
Die Stadtwerke Rottenburg führen regelmäßig Gewinnspiele durch. Die dazugehörigen Teilnahmebedingungen haben wir hier transparent aufgeführt.
Die Stadtwerke Rottenburg am Neckar GmbH, Siebenlindenstraße 19, 72108 Rottenburg am Neckar (nachfolgend „Veranstalter“ oder „wir“ bzw. „uns“) führt das Gewinnspiel „Na, seid ihr bereit für eine digitale Eiersuche? “ auf der Instagram-Präsenz „stadtwerke_rottenburg“ (nachstehend „Aktion“) durch. Dafür gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
Die Aktion steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Empfänger der für die Teilnahme bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram, sondern der Veranstalter, die Stadtwerke Rottenburg am Neckar GmbH.
Über Instagram werden verlost:
5 x 2 Tagespässe für den Erlebnispark Tripsdrill (gültig bis 01.11.2026)
Um an der Verlosung teilzunehmen, müsst ihr Folgendes tun:
Die Teilnahme ist kostenlos und im Übrigen nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
Teilnahmeberechtigt sind nur uneingeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mit der Teilnahme erkennen Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen an. Eine Mehrfachteilnahme ist ausgeschlossen. Mitarbeitende der für die Konzeption beauftragten Agentur, des Veranstalters und/oder verbundener Unternehmen sowie jeweils deren Angehörige und Lebenspartner-/innen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise:
(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit dem Zugang der Aktion oder der Durchführung der Aktion,
(b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
(c) bei Kommentaren die gegen die Instagram-Richtlinien verstoßen,
(d) bei unlauterem Handeln oder
(e) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Aktion.
Unter allen Teilnehmenden werden 16. April 2026 insgesamt fünf Gewinner/innen per Zufallsprinzip gezogen. Diese werden per Kommentar unter dem von Stadtwerke Rottenburg auf Instagram am 04. April 2026 veröffentlichten Gewinnspiel-Post bekannt gegeben und informiert („Gewinnbenachrichtigung“).
Sofern die Gewinner bzw. die Gewinnerinnen nicht innerhalb von 72 Stunden nach Versand der Gewinnbenachrichtigung die Annahme des Gewinns gegenüber dem Veranstalter per Direktnachricht an die Stadtwerke Rottenburg erklärt, verfällt der Gewinn. In einem solchen Fall wird der Gewinn unter den anderen Teilnehmenden verlost.
Nach der schriftlichen Annahme des Gewinns und der Angabe einer Versandadresse durch die Gewinner/innen, wird der Gewinn per Post verschickt oder kann im Kundencenter der Stadtwerke Rottenburg abgeholt werden.
Die Teilnahme ist in der Zeit vom Samstag, 04. April 2026 bis Mittwoch, 15. April 2026 um 23:59 Uhr digital über Instagram möglich.
Der Veranstalter ist berechtigt, die Aktion aus wichtigem Grund vorzeitig ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Das gilt insbesondere bei Störungen aus technischen, organisatorischen oder rechtlichen Gründen, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion verhindern.
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die den Teilnehmenden durch ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Veranstalters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen) entstehen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit der Teilnehmenden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein klagbarer Anspruch auf den Gewinn oder die Auszahlung des Barwerts besteht nicht. Der Gewinn ist nicht austauschbar und kann nicht auf andere Personen übertragen werden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbraucher/innen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
Die Stadtwerke Rottenburg am Neckar GmbH, Siebenlindenstraße 19, 72108 Rottenburg am Neckar (nachfolgend „Veranstalter“ oder „wir“ bzw. „uns“) führt das Gewinnspiel „Mit 100% Ökostrom günstig und fit in den Frühling“ als Vertriebsaktion zur Strom-Neukundengewinnung durch. Dafür gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
Die Aktion steht in keiner Verbindung zu SIEMENS, Bosch, Instagram oder Facebook und wird in keiner Weise von den genannten Parteien gesponsert, unterstützt oder organisiert. Empfänger der für die Teilnahme bereitgestellten Informationen ist der Veranstalter, die Stadtwerke Rottenburg am Neckar GmbH.
Alle Strom-Neukunden (Privathaushalte), die bis zum 31. März 2026 einen Stromliefervertrag mit uns abschließen, fallen automatisch in den Lostopf. Unter den Begriff „Neukunde“ fallen alle, die in den letzten 12 Monaten nicht mit Strom von uns beliefert worden sind.
Verlost werden:
Teilnahmeberechtigt sind nur uneingeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mit der Teilnahme erkennen Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen an. Eine Mehrfachteilnahme ist ausgeschlossen. Mitarbeitende der für die Konzeption beauftragten Agentur, des Veranstalters und/oder verbundener Unternehmen sowie jeweils deren Angehörige und Lebenspartner-/innen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Das Gewinnspiel wird ebenfalls mit einem Beitrag auf unserer Instagram-Präsenz „stadtwerke_rottenburg“ und Facebook „Stadtwerke Rottenburg am Neckar“ am 2. März 2026 beworben.
Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise:
(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit dem Zugang der Aktion oder der Durchführung der Aktion,
(b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
(c) bei Kommentaren die gegen die Instagram/Facebook-Richtlinien verstoßen,
(d) bei unlauterem Handeln oder
(e) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Aktion.
Unter allen Gewinnberechtigten werden bis spätestens 30. April 2026 insgesamt vier Gewinner/innen per Zufallsprinzip gezogen. Diese werden schriftlich per Email oder Brief informiert.
Sofern die Gewinner/innen den Gewinn nicht annehmen möchten, wird dieser unter den anderen Berechtigten neu ausgelost.
Nach der schriftlichen Annahme des Gewinns und Vereinbarung eines Übergabetermins, kann der Gewinn im Kundencenter der Stadtwerke Rottenburg abgeholt werden.
Das Gewinnspiel läuft ab sofort bis zum 31.03.2026 um 23:59 Uhr.
Der Veranstalter ist berechtigt, die Aktion aus wichtigem Grund vorzeitig ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Das gilt insbesondere bei Störungen aus technischen, organisatorischen oder rechtlichen Gründen, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion verhindern.
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die den Teilnehmenden durch ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Veranstalters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen) entstehen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit der Teilnehmenden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein klagbarer Anspruch auf den Gewinn oder die Auszahlung des Barwerts besteht nicht. Der Gewinn ist nicht austauschbar und kann nicht auf andere Personen übertragen werden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbraucher/innen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.