Ab 6. Juni 2025 -  
Stromanbieterwechsel in nur 24 Stunden möglich

21.05.2025

Die Bundesnetzagentur führt neue Regelungen ein: Ab dem 6. Juni 2025 kann der Stromlieferant innerhalb von 24 Stunden gewechselt werden - vorausgesetzt, die vertraglichen Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen lassen dies zu. Damit wird der Wechselprozess deutlich beschleunigt.

Damit einher, geht jedoch eine Einschränkung: Rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldungen sind ab diesem Datum nicht mehr möglich. Umzüge müssen daher künftig rechtzeitig gemeldet werden. Auch bestehende Kündigungs- und Vertragslaufzeiten bleiben weiterhin gültig.

Die neuen Regelungen gelten ausschließlich für Stromverträge, nicht für die Sparte Erdgas. Für einen reibungslosen Wechsel oder Umzug sind persönliche Daten, Zählernummer und idealerweise die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) erforderlich, die auf der Stromrechnung zu finden ist.

Alle weiteren Informationen zum 24-Stunden-Liefereantenwechsel finden Sie hier in unseren FAQs.