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rostrom/natur
rostrom/natur: ganz schön öko!
Wie sämtliche Mitglieder der rostrom-Familie besteht auch rostrom/natur aus 100% Ökostrom. Es ist das Spitzenprodukt unter unseren Stromprodukten und kann sowohl von Privat- als auch Geschäftskunden in Verbindung mit jedem beliebigen SWR-Produkt bezogen werden.
Wir haben rostrom/natur für diejenigen kreiert, die einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten und sich darüber hinaus aktiv für den Ausbau regenerativer Anlagen in Rottenburg engagieren möchten. Bislang wurden über dieses besondere Produkt u. a. das Wasserkraftwerk an der Bronnbachquelle, die Solaranlage auf dem Dach des ZSG (Zweites Städtisches Gymnasium Rottenburg) sowie die Photovoltaikanlage des Eugen-Bolz-Gymnasiums finanziert.
Bis zum Jahr 2020 sollen in Europa 20% des verbrauchten Stroms auf regenerativer Basis erzeugt werden. Mit den beiden Flusskraftwerken in der Tübinger Straße und "Beim Preussischen" übertrifft Rottenburg dieses Umwelt-Ziel schon heute.
Helfen Sie uns dabei, unsere Position weiter auszubauen und einen großen Teil unseres Ökostroms selbständig in eigenen Anlagen zu erzeugen. Somit betreiben Sie aktiven Klimaschutz direkt vor Ort und sorgen für eine gesündere Zukunft für unsere Kinder!
rostrom/natur wird mit einem Mehrpreis von 1,5 Cent/kWh brutto auf das von Ihnen gewählte Produkt angeboten. Es ist ein flexibles Produkt, da Sie selbst festlegen, wie viele kWh rostrom/natur Sie beziehen möchten. Die Menge kann beispielsweise auf 500 kWh, 1.000 kWh oder für Ihren gesamten Stromverbrauch festgesetzt werden. Wichtig ist, dass möglichst viele umweltbewusste Rottenburger diesen kleinen, aber feinen und ganz persönlichen Beitrag leisten. Denn nur zusammen kann man etwas bewegen!
Falls Sie weitere Fragen zu diesem Prämiumprodukt haben, stehen wir Ihnen jederzeit unter folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung:
Telefon: 07472/933-144
Fax: 07472/933-17 118
E-Mail: prima-klima@rostrom.biz
Machen auch Sie mit. Wir freuen uns auf Sie.
Vertragsgrundlagen
Unterjährige Abrechnung des Stromverbrauchs |
Die Abrechnung der Lieferungen von Strom erfolgt einmal im Jahr ohne Zusatzkosten, es sei denn, der Kunde wünscht einen anderen Abrechnungsturnus. Eine unterjährige Abrechnung ist jedoch mit Zusatzkosten verbunden.
Vereinbarung über eine unterjährige Abrechnung des Stromverbrauchs nach § 12 Abs. 1 StromGVV i.V.m. § 40 Abs. 3 Satz 2 EnWG sowie weitere Informationen zur Abrechnung und Kosten finden Sie im Folgenden:

