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rostrom classic
Seit dem 01.01.2008 bieten wir all unseren Stromkunden das hochwertige Produkt rostrom an, welches zu 100 % aus regenerativen Anlagen erzeugt wird. Das Beste daran: Unser Ökostrom ist mittlerweile auch in allen Stadtteilen Rottenburgs ohne Aufpreis erhältlich!
Wechseln Sie zu rostrom classic, denn die Vorteile sprechen für sich:
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Sie profitieren von unseren fairen Preisen.
- Sie bleiben flexibel durch die kurze Vertragslaufzeit (jeweils zum Kalenderjahresende bzw. zum Ende des nächsten Kalenderjahres, wenn die Laufzeit 6 Monate unterschreitet).
- Sie profitieren von der örtlichen Nähe und der kompetenten Beratung durch unsere Energiespezialisten im Hause.
- Sie können sich auf eine zuverlässige und sichere Stromversorgung verlassen.
Strompreise gültig seit dem 01.03.2012
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rostrom - classic |
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| Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher Bedarf | brutto* | netto | |
| bis 9.700 kWh Jahresverbrauch | Verbrauchspreis in Cent / kWh | 21,78 | 18,30 |
| Grundpreis inkl. Eintarifzähler in EUR / Jahr | 93,42 | 78,50 | |
| über 9.700 kWh Jahresverbrauch | Verbrauchspreis in Cent / kWh | 20,94 | 17,60 |
| Grundpreis inkl. Eintarifzähler in EUR / Jahr | 174,93 | 147,00 | |
| Bei Wahl eines Zweitarifzählers (Tag-/Nachtstrom): | |||
| Verbrauchspreis Tagstrom (HT) in Cent / kWh |
21,78 | 18,30 | |
| Verbrauchspreis Nachtstrom (NT) in Cent / kWh |
18,21 | 15,30 | |
| Grundpreis inkl. Zweitarifzähler einschl. Tarifschaltung in EUR / Jahr | 121,26 | 101,90 | |
*Die Preisangaben inklusive Mehrwertsteuer, z.Zt. 19%, sind gerundet
Vertragsgrundlagen
- Stromlieferungsvertrag \"rostrom classic\"
- Allgemeine Bestimmungen für die Lieferung elektrischer Energie an Kunden der Stadtwerke Rottenburg am Neckar GmbH
- Ergänzende Bedingungen zur StromGVV
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz
Unterjährige Abrechnung des Stromverbrauchs |
Die Abrechnung der Lieferungen von Strom erfolgt einmal im Jahr ohne Zusatzkosten, es sei denn, der Kunde wünscht einen anderen Abrechnungsturnus. Eine unterjährige Abrechnung ist jedoch mit Zusatzkosten verbunden.
Vereinbarung über eine unterjährige Abrechnung des Stromverbrauchs nach § 12 Abs. 1 StromGVV i.V.m. § 40 Abs. 3 Satz 2 EnWG sowie weitere Informationen zur Abrechnung und Kosten finden Sie im Folgenden:
Hinweis
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