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Information zur abgelaufenen Eichdauer bei Wasserzählern
(vom 12.01.2012)
Bei den Stadtwerken Rottenburg häufen sich in letzter Zeit
Anrufe von Kunden, denen aufgefallen ist, dass ihr Wasserzähler das
Eichdatum überschritten hat und trotzdem nicht ausgewechselt wurde. Der
Grund dafür ist ganz einfach. Die Stadtwerke Rottenburg können durch
eine Stichprobenprüfung bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle die
Eichgültigkeitsdauer für einen in ihrem Gebiet eingesetzten Zählertyp
(gleiches Fabrikat und gleiche Größe) eines Eichjahres um jeweils drei
Jahre (d. h. ggf. auch mehrmals) verlängern lassen. Wenn weniger als
eine vorgeschriebene Zahl von Messgeräten die Prüfung nicht bestanden
haben, verlängert sich die in der Eichordnung festgelegte Eichgültigkeit
für alle Geräte des Loses um jeweils drei Jahre (bei Wasserzählern).
Der Eichstempel der nicht geprüften Messgeräte wird dabei nicht
erneuert, da er lediglich das Jahr der letzten Eichung dokumentiert und
keine Angaben über das Ende der Eichgültigkeit enthält. Die
Zugehörigkeit jedes einzelnen Zählers zu einem Los und dessen
individuelle neue Eichgültigkeit sind in der Prüfstelle zum Nachweis
dokumentiert. Das führt dazu, dass eingebaute Wasserzähler der
Stadtwerke Rottenburg ihre normale Eichdauer von 6 Jahren überschritten
haben können und dennoch weiter verwendet werden dürfen.

