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Information zur abgelaufenen Eichdauer bei Wasserzählern

(vom 12.01.2012)
Bei den Stadtwerken Rottenburg häufen sich in letzter Zeit Anrufe von Kunden, denen aufgefallen ist, dass ihr Wasserzähler das Eichdatum überschritten hat und trotzdem nicht ausgewechselt wurde. Der Grund dafür ist ganz einfach. Die Stadtwerke Rottenburg können durch eine Stichprobenprüfung bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle die Eichgültigkeitsdauer für einen in ihrem Gebiet eingesetzten Zählertyp (gleiches Fabrikat und gleiche Größe) eines Eichjahres um jeweils drei Jahre (d. h. ggf. auch mehrmals) verlängern lassen. Wenn weniger als eine vorgeschriebene Zahl von Messgeräten die Prüfung nicht bestanden haben, verlängert sich die in der Eichordnung festgelegte Eichgültigkeit für alle Geräte des Loses um jeweils drei Jahre (bei Wasserzählern). Der Eichstempel der nicht geprüften Messgeräte wird dabei nicht erneuert, da er lediglich das Jahr der letzten Eichung dokumentiert und keine Angaben über das Ende der Eichgültigkeit enthält. Die Zugehörigkeit jedes einzelnen Zählers zu einem Los und dessen individuelle neue Eichgültigkeit sind in der Prüfstelle zum Nachweis dokumentiert. Das führt dazu, dass eingebaute Wasserzähler der Stadtwerke Rottenburg ihre normale Eichdauer von 6 Jahren überschritten haben können und dennoch weiter verwendet werden dürfen.